ANGEBOT
Trotz und während Corona bin ich persönlich für Sie da. Auf Wunsch finden die Beratungen gerne per Telefon oder online statt.
Ernährungsberatung
Zum einen biete ich fachkundige Ernährungsberatung zur Vorbeugung von ernährungsbedingten Krankheiten.
Diese allgemeine Beratung kann von Ihnen als Vorsorgeleistung in Anspruch genommen werden, nach Prävention §20 (SGB Nr.1) – auch wenn sie nicht erkrankt sind. Die Krankenkassen bezuschussen pro Jahr drei Beratungstermine.
Ernährungstherapie
Darüber hinaus biete ich eine Ernährungstherapie zur Verbesserung vorhandener gesundheitlicher oder Gewichtsprobleme nach §43 (SGB Nr.5).
Die Therapie erfolgt in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt und Sie benötigen eine Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Arztes. In der Regel werden fünf Termine bezuschusst.